Ratgeber
Buchhalter oder Steuerberater: Wer macht was?
Buchhalter oder Steuerberater — wer darf was übernehmen, und wann brauchen Sie wen? Ein verständlicher Überblick über Aufgaben, Grenzen und eine sinnvolle Arbeitsteilung.
Zwei Berufe, eine gemeinsame Aufgabe
Viele Selbstständige stellen sich irgendwann die Frage: Buchhalter oder Steuerberater? Die kurze Antwort lautet: meistens beide. Denn die beiden Berufe ergänzen sich. Der Buchhalter kümmert sich um die laufende Arbeit, also um Belege, Buchungen und Lohnabrechnungen. Der Steuerberater baut darauf auf und erstellt Jahresabschluss und Steuererklärungen.
Wer beide Aufgaben klar trennt, spart oft Geld. Schließlich sind die Stundensätze einer Steuerkanzlei in der Regel höher als die eines Buchhaltungsservice. Wenn die Kanzlei nicht mehr Belege sortieren muss, bleibt ihr mehr Zeit für das, was nur sie leisten darf.
Kurz gesagt
Der Buchhalter erledigt die laufende Buchführung und die Lohnabrechnung. Der Steuerberater erstellt Voranmeldungen, Jahresabschluss und Steuererklärungen und berät steuerlich. Zusammen sind beide am günstigsten.
Was ein Buchhalter übernehmen darf
Der rechtliche Rahmen steht im Steuerberatungsgesetz. Nach § 6 StBerG dürfen entsprechend ausgebildete Buchhalter mit Berufserfahrung drei Dinge selbstständig erledigen:
- das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle,
- die laufende Lohnabrechnung und
- das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.
Dazu kommen vorbereitende Arbeiten wie das Sammeln, Prüfen und Ordnen von Belegen. Genau das ist der Kern eines Buchhaltungsservice: Die laufende Arbeit wird zuverlässig erledigt, Monat für Monat.
Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung in Duisburg und arbeiten Ihrer Steuerkanzlei sauber zu.
Zur FinanzbuchhaltungWas nur der Steuerberater darf
Alles, was darüber hinausgeht, ist Steuerberatung und damit Steuerberatern vorbehalten. Dazu gehören vor allem:
- der Jahresabschluss und die Einnahmenüberschussrechnung,
- die Steuererklärungen,
- die Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
- die Beratung zu steuerlichen Gestaltungen und
- die Vertretung gegenüber dem Finanzamt, etwa bei einer Betriebsprüfung.
Ein seriöser Buchhaltungsservice sagt Ihnen deshalb offen, wo seine Arbeit endet. Fragen Sie im Zweifel nach, statt sich auf Versprechen zu verlassen, die rechtlich nicht gedeckt sind.
So teilen Sie die Arbeit sinnvoll auf
In der Praxis bewährt sich eine einfache Aufteilung. Zunächst reichen Sie Ihre Belege laufend beim Buchhaltungsservice ein. Dieser bucht die Geschäftsvorfälle, stimmt die Konten ab und rechnet die Löhne ab. Anschließend übernimmt die Steuerkanzlei die fertigen Daten, erstellt Voranmeldungen, Abschluss und Erklärungen und berät Sie zu steuerlichen Fragen.
Wichtig ist, dass beide Seiten dasselbe Programm oder zumindest kompatible Datenformate nutzen. Klären Sie das am besten gleich zu Beginn, damit die Übergabe reibungslos funktioniert.
Woran Sie einen guten Buchhalter erkennen
Achten Sie auf eine kaufmännische Ausbildung und Berufserfahrung, auf feste Ansprechpartner und auf klare Absprachen zu Fristen und Preisen. Außerdem sollte der Buchhalter von sich aus nachfragen, wenn Belege fehlen. Denn eine Lücke, die im März auffällt, ist im Dezember kaum noch zu schließen.
Unser Fazit
Buchhalter oder Steuerberater ist selten eine Entweder-oder-Frage. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die Kombination am sinnvollsten: Die laufende Arbeit erledigt ein Buchhaltungsservice, die steuerliche Arbeit die Kanzlei. So zahlen Sie für jede Aufgabe den passenden Preis.
Häufige Fragen
Brauche ich als Selbstständiger überhaupt einen Steuerberater?
Pflicht ist er nicht. Viele Selbstständige nutzen ihn aber für Abschluss und Steuererklärung, weil Fehler dort teuer werden können.
Darf ein Buchhalter die Umsatzsteuer-Voranmeldung machen?
Nein. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung gehört nicht zu den Tätigkeiten, die § 6 StBerG Buchhaltern erlaubt. Sie übernimmt Ihr Steuerberater oder Sie selbst.
Ist ein Buchhaltungsservice günstiger als die Kanzlei?
Für die laufende Buchführung meist ja, weil die Stundensätze niedriger sind. Den Jahresabschluss macht trotzdem die Kanzlei.
Kann ich meine Buchhaltung auch selbst machen?
Ja. Wer Zeit und Übung hat, kann laufend selbst buchen. Viele geben es ab, sobald das Geschäft wächst oder Mitarbeiter dazukommen.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für steuerliche Fragen ist Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater zuständig.
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