Lohnabrechnung

Lohnabrechnung in Duisburg — pünktlich und korrekt

Ihre Lohnabrechnung in Duisburg pünktlich und korrekt: Wir übernehmen die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihre Beschäftigten — von der Vollzeitkraft bis zum Minijob.

Was wir übernehmen

Lohn und Gehalt ohne Stress zum Monatsende

Sozialversicherung, Lohnsteuer, Meldungen an die Krankenkassen: Die Lohnabrechnung hat viele Fristen und Sonderfälle. Wir kümmern uns darum, dass alles stimmt und rechtzeitig ankommt.

  • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Abrechnung von Minijobs und Aushilfen
  • Lohnsteuer-Anmeldung und Meldungen an die Sozialversicherung
  • An- und Abmeldung neuer Beschäftigter
Lohnabrechnung in Duisburg: Mitarbeiter prüft Gehaltsabrechnungen

Neue Mitarbeiterin, Gehaltserhöhung oder Austritt? Kurze Nachricht an uns genügt.

Im Detail

Lohnabrechnung in Duisburg: worauf es ankommt

Bei der Lohnabrechnung zählt vor allem eines: Ihre Beschäftigten erwarten ihr Geld pünktlich und in der richtigen Höhe. Gleichzeitig verlangen Finanzamt und Krankenkassen ihre Meldungen zu festen Terminen. Deshalb arbeiten wir jeden Monat nach einem klaren Kalender.

Jeden Monat dieselben Schritte

Zunächst melden Sie uns, was sich geändert hat, zum Beispiel Überstunden, Urlaub, Krankheit oder eine Gehaltserhöhung. Anschließend rechnen wir Brutto und Netto ab, berücksichtigen Steuerklasse, Freibeträge und Sozialversicherung und erstellen die Abrechnungen für Ihr Team. Außerdem übermitteln wir die Lohnsteuer-Anmeldung und die Beitragsnachweise fristgerecht.

Minijobs und Aushilfen

Gerade in kleinen Betrieben arbeiten oft Minijobber oder Aushilfen mit. Für sie gelten eigene Regeln und Meldewege. Wir behalten die Verdienstgrenze im Blick und melden die Beschäftigten bei der zuständigen Stelle an. Dadurch vermeiden Sie Nachzahlungen, die sonst erst bei einer Prüfung auffallen.

Neue Mitarbeiter und Austritte

Stellen Sie jemanden ein, brauchen wir nur wenige Angaben, etwa Steuer-ID, Krankenkasse und Arbeitsvertrag. Verlässt jemand Ihr Unternehmen, erstellen wir die Abmeldung und die letzte Abrechnung. So bleibt Ihre Lohnabrechnung auch bei Wechseln im Team vollständig.

Für wen sich die Lohnabrechnung bei uns eignet

Die Lohnabrechnung lohnt sich schon ab der ersten Mitarbeiterin. Gerade kleine Betriebe mit wenigen Beschäftigten haben selten jemanden, der sich laufend mit Beitragssätzen, Fristen und Meldewegen beschäftigt. Ebenso sinnvoll ist sie für Unternehmen mit vielen Aushilfen oder wechselnden Arbeitszeiten, weil dort jeden Monat etwas anderes zu berücksichtigen ist.

Zusammenarbeit mit Ihrer Steuerkanzlei

Die Lohnabrechnung ist eng mit der Finanzbuchhaltung verbunden. Deshalb übergeben wir die Lohnjournale so, dass Ihre Kanzlei sie direkt verwenden kann. Fragen zur steuerlichen Gestaltung, etwa zu Sachbezügen oder Dienstwagen, klären Sie weiterhin mit Ihrem Steuerberater. Wir setzen das Ergebnis dann in der Abrechnung um.

Wir betreuen Betriebe in Duisburg und der gesamten Rhein-Ruhr-Region, vom Ein-Personen-Team mit einer Aushilfe bis zum Handwerksbetrieb mit mehreren Beschäftigten. Dabei bleibt die Lohnabrechnung immer in derselben Hand, damit Rückfragen schnell beantwortet sind. Im Erstgespräch klären wir, wie viele Beschäftigte Sie haben, welche Besonderheiten es gibt und ab welchem Monat wir starten. Danach erhalten Sie ein festes Angebot, das sich nach der Zahl der Abrechnungen richtet.

Ablauf

So läuft Ihre Lohnabrechnung bei uns

  1. StammdatenWir übernehmen die Daten Ihrer Beschäftigten einmalig.
  2. Monatliche ÄnderungenSie melden Stunden, Zuschläge oder Fehlzeiten.
  3. AbrechnungWir rechnen ab, melden fristgerecht und schicken Ihnen alle Unterlagen.

Gut zu wissen

Wir sind ein Buchhaltungsservice, kein Steuerberatungsbüro. Wir übernehmen die laufende Buchführung und die Lohnabrechnung. Jahresabschluss, Steuererklärungen und steuerliche Beratung bleiben bei Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater — wir arbeiten ihnen sauber und pünktlich zu. Den rechtlichen Rahmen dafür setzt § 6 des Steuerberatungsgesetzes.

Häufige Fragen

Fragen zur Lohnabrechnung

Ja, Minijobs und Aushilfen gehören genauso dazu wie Voll- und Teilzeitkräfte.

Ja, die Lohnabrechnung können Sie auch ohne Finanzbuchhaltung bei uns buchen.

Meist zum nächsten Abrechnungsmonat. Das klären wir im Erstgespräch.

Wir vereinbaren mit Ihnen einen festen Stichtag im Monat. Was bis dahin bei uns ist, fließt in die laufende Abrechnung ein.

Auf Wunsch ja. Ebenso können wir die Abrechnungen gesammelt an Sie schicken, damit Sie sie selbst verteilen.

Ja. Die Lohnsteuer-Anmeldung und die Beitragsnachweise an die Krankenkassen gehören bei uns fest zur Lohnabrechnung.

Sie melden uns die Krankheitstage wie jede andere Änderung. Wir berücksichtigen sie in der Abrechnung und weisen Sie darauf hin, wenn eine Erstattung bei der Krankenkasse in Frage kommt.

Kontakt

Lohnabrechnung abgeben — sprechen wir darüber

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was Sie abgeben möchten und was es kostet.